Testament und Erbrecht

Wenn Sie genaue Vorstellungen davon haben, wie Ihr Besitz nach Ihrem Ableben unter Ihren Verwandten und Freunden verteilt werden soll, dann sollten Sie ein Testament verfassen. Darin können Sie Ihre genauen Wünsche hinterlassen und sich sicher sein, dass sie auch umgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie dabei die korrekte Form einhalten: Ein Testament muss handschriftlich verfasst und mit vollem Namen unterschrieben sein, außerdem dürfen Orts- und Datumsangabe nicht fehlen.

Ein Anwalt oder Notar kann Sie bei der Formulierung des Testaments unterstützen.  

Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

Wir bitten um Beachtung:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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